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   LG Berlin, 15.10.2010 - 63 S 110/10   

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https://dejure.org/2010,39316
LG Berlin, 15.10.2010 - 63 S 110/10 (https://dejure.org/2010,39316)
LG Berlin, Entscheidung vom 15.10.2010 - 63 S 110/10 (https://dejure.org/2010,39316)
LG Berlin, Entscheidung vom 15. Oktober 2010 - 63 S 110/10 (https://dejure.org/2010,39316)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mieterhöhungsverlangen; Orientierungsmerkmale; Berliner Mietspiegel 2009; Küche; Müllstandsfläche; verglaster Balkon; Kochmöglichkeit; Wintergarten; Loggia; hohe Lärmbelastung; bevorzugte Citylage

  • mietrechtsiegen.de

    Mieterhöhung - "keine Kochmöglichkeit" und "keine Spüle"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.04.2005 - VIII ZR 110/04

    Schätzung der ortsüblichen Vergleichsmiete

    Auszug aus LG Berlin, 15.10.2010 - 63 S 110/10
    Ihr liegt wie dem Mietspiegel eine umfassende Datenmenge zugrunde, die den Verhältnissen auf dem Berliner Wohnungsmarkt hinreichend Rechnung trägt (BGH, Urteil vom 20. April 2005 - VIII ZR 110/04, GE 2005, 663).
  • LG Berlin, 03.12.2009 - 67 S 411/08
    Auszug aus LG Berlin, 15.10.2010 - 63 S 110/10
    Nach der Rechtsprechung des Landgerichts Berlin kann hiervon erst ab einer Größe von 4 qm ausgegangen werden (LG Berlin, Urt. v. 03.12.2009 - 67 S 411/08, GE 2010, 204).
  • LG Berlin, 23.11.2001 - 65 S 56/01
    Auszug aus LG Berlin, 15.10.2010 - 63 S 110/10
    Zwar wurden ausweislich der Übergabeverhandlung vom 07.03.1994 Spüle und Herd entfernt und es mag auch sein, dass sich die Beklagte später auf eigene Kosten eine Küche angeschafft hat; entscheidend ist jedoch, dass die Parteien in der Übergabeverhandlung vereinbart haben, dass der Vermieter die entfernten Gegenstände "kostenlos ersetzt" (vgl. LG Berlin, Urt. v. 23.11.2001 - 65 S 56/01, MM 2002, 98).
  • LG Berlin, 05.06.2009 - 63 S 355/08
    Auszug aus LG Berlin, 15.10.2010 - 63 S 110/10
    Nach dem Wortlaut des Mietspiegels war jedoch erforderlich, dass die Müllstandsfläche als solche abschließbar war, weshalb die Kammer das positive Merkmal verneint hat, wenn die (als solche nicht verschließbare) Müllstandsfläche sich lediglich in einem verschließbaren Hof der Wohnanlage befand (LG Berlin, Urt. v. 05.06.2009 - 63 S 355/08, GE 2009, 1046).
  • LG Berlin, 14.02.2018 - 64 S 74/17

    Zustimmungsklage zur Wohnraummieterhöhung: Verwendung des Berliner Mietspiegels

    Besteht ein solcher Anspruch des Mieters, so führt seine Entscheidung, Herd und Spüle nicht abrufen zu wollen, nicht zur Abwertung der Wohnung; darauf, ob der Vermieter dadurch tatsächlich Aufwände spart, kommt es nicht an (LG Berlin - 63 S 110/10 -, Urt. v. 15. Oktober 2010, Rn. 11 f., GE 2010, 1688 f., zitiert nach juris).
  • LG Berlin, 09.02.2015 - 67 S 299/14

    Berliner Mietspiegel 2013: Wohnwerterhöhendes Merkmal des großen und geräumigen

    Hier entsprach es zuletzt ständiger Rechtsprechung der Mietberufungskammern, dass ein Balkon als groß und geräumig anzusehen sei, wenn er eine Grundfläche von mehr als 4 m² aufweise (etwa ZK 63, Urteil vom 15. Oktober 2010, 63 S 110/10; ZK 67, Urteil vom 3. Februar 2009, 67 S 411/08, GE 2010, 204).
  • LG Berlin, 24.06.2011 - 63 S 347/10

    Anspruch der Vermieter auf Zustimmung der Mieter bzgl. Erhöhung der

    Nach der Rechtsprechung der Kammer ist auch eine Loggia, die größer als 4m² ist, als groß und geräumig zu bezeichnen (LG Berlin v. 15.10.2010 - 63 S 110/10, GE 2010, 1688).
  • AG Berlin-Mitte, 10.02.2022 - 21 C 280/20

    Fehlen einer separaten Dusche bedeutet nicht fehlende Duschmöglichkeit

    einen mietvertraglichen Anspruch auf Bereitstellung dieser Gegenstände hatte (so in LG Berlin, Urteil vom 15. Oktober 2010 - 63 S 110/10 -).
  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 27.08.2014 - 8 C 471/13

    Mieterhöhung bei Wohnraummiete: "Moderne Küchenausstattung" nach dem Berliner

    Auch eine Müllstandsfläche in einem abschließbaren Hof der Wohnanlage ist "nur den Mietern zugänglich" im Sinne des Berliner Mietspiegels (LG Berlin, Urteil vom 15. Oktober 2010 - 63 S 110/10 -, Grundeigentum 2010, 1688).
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